Liebe Patientinnen und Patienten,

da insbesondere bei größerem Patientenaufkommen der Mindestabstand von zwei Metern nicht immer gewährleistet werden kann, besteht in unserer Praxis, in Einklang mit den behördlichen Vorgaben, die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Vielen Dank für Ihre Verständnis!

Ihr Team der Gastropraxis Rheinberg